Wir sind ein
eingetragener gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe
gemacht hat, Lehm als alternativen, gesunden,
umweltfreundlichen Baustoff wieder der Allgemeinheit zugänglich
zu machen.
Wenn Sie
unseren Verein unterstützen wollen, können Sie folgendes
tun:
Werden Sie Mitglied. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 250 Euro für Menschen und 1.000 Euro für juristische Personen
Spenden Sie. Ihre Spendengelder sind bei uns herzlich willkommen. Da eine Spende eine Zuwendung ohne Gegenleistung ist, können Sie bei dieser Form der Unterstützung leider nicht bestimmen, wofür wir Ihre Spende verwenden.
Sponsern
Sie unseren Verein. Für kleines Geld können wir
typische Werbemaßnahmen damit umsetzen oder Sie
bezahlen (sponsern) gleich entsprechende
Werbemittel, wie Flyer, Banner, Fahnen,
Merchandising-
Hier ist unsere Bankverbindung bei der DKB für Ihre Spende oder das Sponsering: IBAN: DE24 1203 0000 1007 5533 48
Es gibt die Möglichkeit der Eigentumsübertragung Ihrer Immobilie. Warum sollten Sie das tun? Weil unser gemeinnütziger Verein keine Grundsteuer zahlen muß, denn die Gemeinnützigkeit bedeutet Steuerfreiheit. Der Nachteil ist, daß Sie dann nichts mehr zu vererben haben, also Ihre Immobilie gehört dann dem Verein und ist keine Erbmasse mehr. Allerdings gibt es auch zwei andere Möglichkeiten: Sie überlassen dem Verein das Wohnrecht in Ihrer Immobilie, entweder unbegrenzt oder zeitlich begrenzt bis die Studie abgeschlossen ist oder Sie geben dem Verein ein Nießbrauchrecht - zeitlich begrenzt auf die Dauer der Studie oder unbegrenzt. Bei der Rechteübertragung behalten Sie Ihr Eigentum, aber der Verein belegt dann Ihre Immobilie, die dann als Testlehhmhaus oder Wohnung entsprechend umgearbeitet wird, wobei es um Wandputz und Lehmfußboden geht. Es wird ansonsten nichts umgebaut, keine Wände versetzt und auch keine Wände herausgerissen. In Bad und Küche würden Tadelakt und/oder Mosaike verlegt oder angebracht oder eben zur Erforschung der Schalldämmung Lehmstellwände aufgestellt. Oder es werden alle anderen Zusatzstoffe entsprechend unserer Satzung zum Erforschen in der Immobilie verlegt oder in den Boden oder die Wände eingearbeitet. Darüberhinaus werden überall in der Wohnung oder dem Haus Messgeräte angebracht, um aussagekräftige Werte für die Studie zu erhalten. Denn das ist der Zweck des Vereins. Übertragen Sie dem Verein eine Wohnung, so wird der Verein wie ein Eigentümer in den Eigentümerversammlungen auftreten, denn das ist er dann auch. Bei Wohnrecht oder Nießbrauch bleiben Sie weiterhin der Eigentümer der Wohnung oder des Lehmtesthauses, haben dann aber den Umbau und die Messgeräte zu akzeptieren.
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Zum
Nachlesen ist hier unsere Satzung als pdf-
Kleiner Hinweis: Die Domain und email-Adresse weicht deshalb von dem Namen des Vereins ab, weil die Domain schon vorher gebucht war und hinterher das Finanzamt eine Namensänderung wollte, um niemanden zu verwirren, weil der Name Stiftunglehm zu sehr nach einer Stiftung und nicht nach einem Vereinsnamen klingt. Weil die Domain nicht mehr änderbar ist, müßen wir damit leben.